Sicherheitsbelehrung zur Gesellschaftsjagd (Drückjagd)

Revier / Jagd:Rheda und Schälk und Schälker Heide
Datum:09.01.2026 und 10.01.2026
Stand / Version:01.01.2026

Diese Sicherheitsbelehrung ist verbindlicher Bestandteil der Teilnahme an der oben genannten Gesellschaftsjagd. Die Teilnahme an der Jagd ist nur nach Kenntnisnahme und Bestätigung dieser Belehrung zulässig.

1. Grundsatz der Sicherheit

Die Sicherheit von Menschen hat uneingeschränkten Vorrang vor jagdlichem Erfolg.

  • sich umsichtig, verantwortungsvoll und regelkonform zu verhalten,
  • Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden,
  • Anweisungen der Jagdleitung und deren Beauftragten strikt zu befolgen.

2. Jagdleitung und Organisation

Die Jagd wird durch die benannte Jagdleitung geführt. Die Jagdleitung kann Aufgaben (z. B. Standanweisung, Treiberführung, Kontrolle) an geeignete Personen delegieren. Den Anweisungen der Jagdleitung sowie der von ihr benannten Beauftragten ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Die Jagdleitung ist berechtigt, Schützen oder andere Jagdbeteiligte bei Sicherheitsbedenken von der Jagd auszuschließen oder die Jagd abzubrechen.

3. Schützen – persönliche Verantwortung

Jeder Schütze handelt eigenverantwortlich.

  • Jeder Schütze ist für die Abgabe seines Schusses selbst verantwortlich.
  • Es darf nur geschossen werden, wenn Ziel eindeutig angesprochen ist, die Schussrichtung freigegeben ist und ein sicherer Kugelfang vorhanden ist.
  • Bei Unsicherheit wird kein Schuss abgegeben.

Schüsse in Richtung von Menschen, Treibern, Hunden, Wegen, Straßen, Gebäuden oder in flachem Winkel sind strengstens untersagt.

4. Stände und Schussrichtungen

  • Jeder Schütze darf nur von dem ihm zugewiesenen Stand aus schießen.
  • Die vorgegebenen Schusssektoren und Schussrichtungen sind strikt einzuhalten.
  • Eigenmächtiges Verlassen oder Verändern des Standes ist untersagt.
  • Der Stand darf erst nach ausdrücklicher Freigabe verlassen werden.

5. Jagdschein und Schießnachweis

Die Teilnahme an der Jagd setzt voraus:

  • einen gültigen Jagdschein,
  • einen gültigen Schießnachweis.

Jagdschein und Schießnachweis sind während der Jagd mitzuführen und auf Verlangen der Jagdleitung oder deren Beauftragten unverzüglich vorzuzeigen. Im Rahmen der Jagd können stichprobenartige Kontrollen durchgeführt werden.

6. Freigabe des Wildes

Für diese Jagd gilt folgende verbindliche Freigaberegelung. Freigegeben sind:

  • Rehwild,
  • Damwild einschließlich Damhirschen jeglichen Gehörns,
  • Schwarzwild bis 50 kg,
  • reife Keiler (männliche Stücke mit klar erkennbaren Waffen),
  • weiteres nach geltendem Jagdrecht freigegebenes Wild.

Nicht freigegeben und daher nicht zu beschießen sind:

  • Bachen (unabhängig von Größe oder Begleitung),
  • Schwarzwild über 50 kg, sofern es sich nicht um einen reifen Keiler handelt.

Es dürfen ausschließlich Stücke erlegt werden, die eindeutig angesprochen, zweifelsfrei freigegeben und sicher zu bejagen sind.

7. Alkohol und Rauschmittel

Alkoholkonsum vor oder während der Jagd ist untersagt. Die Jagdleitung ist berechtigt, bei Auffälligkeiten Personen von der Jagd auszuschließen.

8. Treiber, Hundeführer und sonstige Beteiligte

  • Treiber und Hundeführer haben die ihnen erteilten Anweisungen strikt zu befolgen.
  • Die vorgeschriebene Warnkleidung ist zu tragen.
  • Unkontrolliertes Vorgehen oder Abweichen von Anweisungen ist untersagt.

9. Abbruch der Jagd

Die Jagd ist unverzüglich abzubrechen, wenn:

  • die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist,
  • Kommunikationsprobleme auftreten,
  • unübersichtliche oder gefährliche Situationen entstehen,
  • die Jagdleitung dies anordnet.

Ein Jagdabbruch dient der Sicherheit und stellt kein Fehlverhalten dar.

10. Verbindlichkeit

Diese Sicherheitsbelehrung ist verbindlich. Zuwiderhandlungen können zum sofortigen Ausschluss von der Jagd führen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Stand der Sicherheitsbelehrung: _______________________________
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